Schulordnung
Stand: Mai 2013
Präambel
Die Wirtschaftsschule am Oswaldsgarten sieht es als ihre Aufgabe an, ihren Schülerinnen und Schülern allgemeinbildende und berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und sie zu mündigem verantwortlichem Handeln anzuleiten. Von unseren Schülerinnen und Schülern erwarten wir, dass auch sie aktiv für diese Ziele arbeiten. Um gutes und erfolgreiches gemeinsames Lernen und Arbeiten zu gewährleisten, haben wir uns auf folgende Bestimmungen und Regeln geeinigt.
Verhalten auf dem Schulhof und im Schulgebäude
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer achten gemeinsam darauf, dass Hof, Treppenhaus und Unterrichtsräume nach Unterrichtsschluss in sauberem Zustand verlassen werden.
- Für grob fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen, Verunreinigungen usw. haftet der Verursacher.
- Zwei- und Motorräder sind auf dem Schulhof mit äußerster Vorsicht zu schieben oder mit äußerster Vorsicht im Schritttempo zu fahren.
- Die Flure dürfen erst ab 7:45 Uhr nach dem Klingelzeichen betreten werden.
- Das Mitbringen von Waffen und das Konsumieren von Alkohol sind verboten.
- Das Rauchen im Bereich des Schulgeländes ist nicht gestattet.
- Während der Pausen haben alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich die Klassenräume zu verlassen. Es liegt im Ermessen der unterrichtenden Lehrkraft, ob es Schülerinnen und Schülern während Pausen und Freistunden gestattet wird, mit mindestens drei Personen im Klassenraum zu bleiben.
- Das Trinken von Getränken aus verschließbaren Behältern während des Unterrichts kann erlaubt werden, mit Ausnahme an PC-Arbeitsplätzen und in den Fachräumen. Der Verzehr von Speisen ist während des Unterrichts nicht gestattet.
- Die Verwendung von Smartphones etc. ist während des Unterrichts nur mit ausdrücklicher Genehmigung der unterrichtenden Lehrkraft gestattet. Die Geräte sind generell geräuschlos zu schalten. Film-, Ton- und Bildaufnahmen sind auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung der abgebildeten Personen gestattet.
- Die vom Land Hessen zur Verfügung gestellten Lernmittel sind pfleglich und sorgfältig zu behandeln. Bücher sind einzubinden. Der Name der Benutzerin bzw. des Benutzers ist im dafür vorgesehenen Feld einzutragen. Bei Beschädigung oder Verlust muss der Schaden ersetzt werden. Sollten bei der Ausgabe bereits vorhandene Schäden festgestellt werden, wird gebeten, diese umgehend in der Bücherei feststellen zu lassen.
- Schülerinnen und Schülern der Klassen 11 – 13 ist es freigestellt, in Pausen und Freistunden das Schulgelände zu verlassen. Machen sie von diesem Recht Gebrauch, entfallen die Aufsichtspflicht der WSO und die Haftung des Landes für Personen und Sachschäden (Unfallschutz).
Verstöße gegen die Schulordnung
Die vorliegenden Punkte der Schulordnung stellen für uns alle selbstverständliche Bestimmungen und Regeln dar, die ohne Schwierigkeiten befolgt werden können. Bei Verstößen dagegen und einer ergebnislosen Erörterung im Sinne der Präambel muss die bzw. der Betroffene mit Maßnahmen rechnen, die je nach Schwere des Fehlverhaltens vom Unterrichtsausschluss bis zum Verweis von der WSO reichen können.
Das Blatt „Ergänzende Hinweise“, das Merkblatt zur Unterrichtsteilnahme, die Nutzungsordnung für Computerräume und der Vertrag über die Nutzung mobiler Endgeräte ergänzen diese Schulordnung.
Greilich, Schulleiterin