KMK-Fremdsprachenzertifikat: Auszeichnung der Prüfungsschulen in Wiesbaden

Meldung des Landesschulamts vom 24.06.2014

47 berufliche Schulen wurden am 17. Juni 2014 in Wiesbaden mit dem Titel „Prüfungsschule KMK-Fremdsprachenzertifikat“ ausgezeichnet. Die Schulleiterinnen und Schulleiter der Prüfungsschulen waren aus ganz Hessen angereist, um die Urkunden entgegenzunehmen. Neben der offiziellen Auszeichnung als Prüfungsschule soll die Urkunde auch den Dank für die freiwillig geleistete Arbeit an den Schulen ausdrücken. „Ohne die vielen engagierten Lehrerinnen und Lehrer und die Unterstützung der Schulleitungen vor Ort wäre die Durchführung der Prüfungen gar nicht möglich“, sind sich die Koordinatoren am Landesschulamt, Sandra Haberkorn und Martin Schlüter, einig.

Das KMK-Fremdsprachenzertifikat, das bundesweit anerkannt und einheitlich geregelt ist, wurde 2002 in Hessen eingeführt. Seitdem konnten über 6.000 Schülerinnen und Schüler ihre Berufschancen durch den Nachweis ihrer Fremdsprachenkenntnisse verbessern. Grundlage bildet der am 20. November 1998 durch die Kultusministerkonferenz der Länder gefasste Beschluss zur „Rahmenvereinbarung über die Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung“, der seit dem Jahr 2008 in einer überarbeiteten Fassung vorliegt. Am Fremdsprachenzertifikat beteiligen sich – außer dem Saarland – alle deutschen Bundesländer.

In Hessen liegt die Gesamtkoordination beim Landesschulamt, das im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums die Prüfungen hessenweit durchführt, und die Prüfungen in Zusammenarbeit mit über 70 praxiserprobten Lehrkräften erstellt. Zudem ist das Landesschulamt Ansprechpartner für das bundesweit standardisierte Verfahren und länderübergreifende Entwicklungsprojekte. Das Niveau der Prüfungen orientiert sich am Europäischen Referenzrahmen. Der Referenzrahmen ermöglicht es, Fremdsprachenkenntnisse unabhängig von Abschlüssen und Zeugnissen anhand des zugrundeliegenden Stufenmodells einzuschätzen.

Das Zertifikat richtet sich an Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen und trägt den berufsspezifischen Anforderungen Rechnung, indem es zwischen kaufmännisch-verwaltenden, gewerblich-technischen, gastgewerblichen sowie sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und Gesundheitsberufen unterscheidet. Darüber hinaus ist eine weitere Differenzierung bis hin zu Einzelberufen möglich. Die kostenpflichtigen Prüfungen werden einmal pro Jahr an verschiedenen Schulstandorten durchgeführt. Teilnehmen können Schülerinnen und Schüler bzw. Studentinnen und Studenten beruflicher Schulen in Hessen – unabhängig davon, ob sie sich in der dualen Ausbildung befinden oder eine Vollzeitschulform besuchen. Eine Prüfung ist auch bis zu einem Jahr nach der Beendigung der Lehre bzw. der Schule möglich.